Haftpflichtversicherungen
Allgemein, Haftpflichtversicherungen
Haftpflichtversicherungen treten im Allgemeinen immer dann in Kraft, wenn die Sorgfaltpflicht verletzt wurde, wenn ein Gefahrenerhöhendes Verhalten vorliegt oder wenn einem Dritten schuldhaft Schaden zugefügt wurde. Vom Schadensersatz ausgenommen sind hier lediglich vorsätzlich herbeigeführte Schäden, sowie einige Spezialfälle und verschiedene andere Auflagen sollten ebenfalls erfüllt sein. Im Einzelnen unterscheidet man zwischen Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzhaftpflicht, sowie Berufshaftpflicht, Gewässerhaftpflicht und Jagdhaftpflicht Versicherungen. Die meisten Formen der Haftpflichtversicherungen sind freiwillig und keine Pflicht, mit einigen Ausnahmen. Dennoch ist die eine oder andere Haftpflichtversicherung durchaus ratsam, da im Schadensfalle leicht enorme Summen verlangt werden können, die ungleich viel höher sind als jede Beitragssumme, selbst auf Jahre hin gerechnet.
Jagdhaftpflichtversicherungen
Eine Spezielle Form im Haftpflichtversicherungs-Bereich ist die Jagdhaftpflichtversicherung. Sie dient dem besonderen Schutz in Verbindung mit Schusswaffen und ist für jeden Jäger eine Pflichtversicherung.
KFZ Haftpflichtversicherungen
Da in Verbindung mit Kraftfahrzeugen ebenfalls besondere Gefahren ausgehen, ist auch diese Versicherung Pflicht, sobald man ein Auto besitzt. Sie dient der Kostenübernahme bei Personenschäden sowie Schäden anderer Fahrzeuge bei einem Autounfall. Die Beitragshöhe ist hier variabel und von der Art des Fahrzeuges sowie der der Anzahl der Jahre, in welchen der Fahrzeughalter Unfallfrei gefahrenen ist, abhängig. – Genauere Informationen, siehe unter Autoversicherungen.