Rentenversicherung
LVA und BfA
Die Landesversicherungsanstalten, kurz LVA, und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, kurz BfA, sind die einstigen Träger der deutschen Rentenversicherung, unterteilt in Arbeiter und Angestellte. Heute wurden LVA und BfA zur Deutschen Rentenversicherung zusammengeschlossen.
Deutsche Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung agiert bundesweit, sie fungiert als Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Hauptsitz in Berlin. Sie hat, seit 1995, alle Funktionen der einstigen LVA und BfA übernommen und ist so für Rentenzahlungen (inklusive Witwen- und Waisenrenten), Rehabilitationen, Kuren und Arzneien in bestimmten Fällen, sowie für Berufsfördernde Maßnahmen, wie Umschulungen oder Fortbildungen zuständig.
Renten
Die Deutsche Rentenversicherung basiert darauf, dass jeder Arbeiter/Angestellte im Rentenalter (65, bald 67 Jahre) seine Rente aus Beiträgen der aktuell arbeitenden Bevölkerung bezieht. Die Aufteilung, bzw. die Höhe der eigenen Rente, richtet sich nach den selbst in der Vergangenheit entrichteten Beträgen. Anspruch besteht ab 180 Beitragsmonaten, in welchen der Betreffende eingezahlt hat.
Da jedoch heutzutage die durchschnittliche Lebenserwartung stark gestiegen ist, und dich das Verhältnis der älteren zur jüngeren Bevölkerung zunehmend ungünstiger gestaltet, reichen die aufzuteilenden Gelder der Rentenversicherungen nicht mehr aus, um die ältere Bevölkerung ausreichend zu versorgen. Vereinfacht gesagt: Es zahlen aktuell zu Wenige ein, während zu Viele Gelder beziehen.
Daher sind zunehmend zusätzliche Versicherungen, wie etwa die Riester-Rente oder andere Modelle der Banken und Versicherungsträger nötig, um im Alter eine gute Rente zu gewährleisten. Empfehlenswert ist auf jeden Fall die Private Rentenversicherung!
Höhe der Beiträge
Die Höhe der Beiträge der Rentenversicherung, erfolgt nach einem bestimmten Prozentsatz, der festgelegt ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte dieses Betrages. Der maximal zu entrichtende Beitrag ist durch eine Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt worden. Diese Grenze wird ebenfalls immer aktuell festgelegt. Zusätzlich angerechnet werden Monate in denen die betreffende Person studiert hat oder beim Bund bzw. Zivildienst war.