Gesetzliche Pflegeversicherung und Unfallversicherung

Gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird, wie die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung, zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist jedoch nur bedingt Pflicht. Jedem, der einen mindestens gleichwertigen privaten Versicherungsschutz hat, steht es frei, diese Versicherung in Anspruch zu nehmen. Die Träger dieser Versicherung sind in der Regel dieselben, wie auch die Ihrer Krankenversicherung. Aufgabe dieser Versicherung ist die finanzielle Absicherung der Kosten im Falle häuslicher oder stationärer Pflege.

Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung wird alleine vom Arbeitgeber bezahlt. Sie dient dem Schutz im Falle eines Arbeitsunfalls, eines Arbeitswegeunfalls oder einer bei einer Berufskrankheit. Die Träger dieser Versicherungen sind die Berufsgenossenschaften sowie Unfallversicherungskassen von Bund und Ländern. Neben Heilbehandlungen fördern die Berufsgenossenschaften auch berufliche und soziale Rehabilitation, sowie Pflegegelder und Leistungen an Hinterbliebene oder Renten deren Erwerbsfähigkeit erheblich gemindert wurde. Vorraussetzung ist natürlich einer der drei oben genannten Vorfälle in Verbindung mit dem Arbeitsplatz.