Versicherungsarten

Pflichtversicherungen
Eine Pflichtversicherung ist per Gesetz vorgeschrieben. Es besteht also keine freiwillige Mitgliedschaft sondern eine Personenkreisgebundene Pflichtmitgliedschaft. In Deutschland existieren mehrere Pflichtversicherungen: Die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die Rentenversicherung (einst LVA oder BfA, heute zur Deutschen Rentenversicherung zusammengeschlossen), die Arbeitslosenversicherung und schließlich die gesetzliche Unfallversicherung. Weitere Pflichten ergeben sich zum Beispiel für PKW Besitzer. Hier ist zusätzlich noch eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe der Beiträge ist bei diesen Versicherungen unterschiedlich gelöst. Meist teilen Sie sich die Gebühren mit Ihrem Arbeitgeber, in speziellen Fällen, wie bei der Unfallversicherung errichtet sogar Ihr Arbeitgeber den kompletten Monatsbeitrag, in anderen Fällen, wie zum Beispiel bei der Auto-Haftpflicht, müssen Sie alleine für die Beträge aufkommen.

Freiwillige Versicherungen
Neben den Bereichen, die durch Pflichtversicherungen abgedeckt sind, gibt es jedoch auch noch eine Vielzahl von Themen, die nicht extra geschützt sind und auch die bereits per Gesetz vorgeschriebenen Versicherungen decken meist nur eine Grundversorgung ab. Hier sind zusätzliche freiwillige Versicherungen durchaus ratsam. Denn gerade im Bereich der Gesundheit – Stichwort Zahnersatz – oder in Bereichen wie Rechtschutz, sollte man durchaus über weitere Absicherungen nachdenken. Auch immer wichtiger werden zusätzliche Rentenversicherungen, da der gesetzliche Schutz auf Grund des so genannten „Generationen-Problems“ nicht mehr für Sie ausreichen wird. (siehe Rentenversicherungen)