Die private Krankenversicherung
Neben einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, kann man noch in die private Krankenversicherung eintreten. Eine private Krankenversicherung unterscheidet sich neben der Beitragsermittlung und der Beitragshöhe hauptsächlich in Sachen Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, versichert die private Krankenversicherung einige zusätzliche Leistungen, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen. Welche das letztendlich im Einzelfall sind, hängt von den Wünschen des Versicherten ab. Jeder kann selbst bestimmen, welchen Versicherungsanspruch er haben möchte. Der Versicherte stellt sich nach den eigenen Vorstellungen ein Paket zusammen, das die Leistungen seiner Wahl enthält. So kann man zum Beispiel Behandlungen vom Zahnarzt bis zu 100% versichern lassen. Wenn man bedenkt, was Zahnersatz kosten kann, resultiert daraus eine große Ersparnis. Auch Sehhilfen können in die Versicherung integriert werden. Vorteilhaft ist auch die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Privat Versicherte sind hier nicht an die Ärzte der kassenärztlichen Vereinigung gebunden. Dies beinhaltet auch die Behandlung durch Mediziner alternativer Behandlungsmethoden. Auch Psychotherapien können über die PKV abgerechnet werden. Häufig beinhaltet eine PKV auch einen umfangreicheren Auslandsschutz und ein hohes Krankengeld. Angenehm ist auch die Tatsache, dass keine Praxisgebühr bezahlt werden muss. Da es sich hierbei um eine Abgabe an die Krankenkassen handelt, muss diese von Privatpatienten nicht gezahlt werden. Der Eintritt in die private Krankenversicherung ist gehaltsabhängig. So muss das Gehalt die Jahresarbeitsentgeldgrenze, die momentan bei 49.500 Euro liegt, erreichen.